NFT-Steuern
NFTs werden steuerlich wie Kryptowährungen behandelt — Kauf und Verkauf laufen über § 23 EStG.
NFTs (Non-Fungible Token) sind steuerlich in Deutschland im Regelfall wie andere Kryptowerte einzuordnen: Kauf und Verkauf laufen über § 23 EStG als privates Veräußerungsgeschäft, mit derselben Ein-Jahres-Haltefrist und derselben 1.000-Euro-Freigrenze wie bei Coins. Kaufst du ein NFT mit Kryptowährung statt mit Euro — was der Normalfall ist —, ist das steuerlich ein Tauschgeschäft: Für die hingegebene Kryptowährung entsteht ein eigenes Veräußerungsgeschäft, unabhängig vom NFT selbst.
Der Rest dieses Beitrags ist für zahlende Mitglieder oder mit Bybit-Verify freigeschaltet. Schalte ihn frei, um weiterzulesen.
Der Rest dieses Beitrags ist für zahlende Mitglieder oder mit Bybit-Verify freigeschaltet. Schalte ihn frei, um weiterzulesen.