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Staking-Steuern

Staking-Rewards werden nach dem Zuflussprinzip versteuert — steuerpflichtig im Moment des Erhalts, nicht erst beim Verkauf.

Bei Staking-Rewards gilt in Deutschland das Zuflussprinzip: Steuerpflichtig ist der Moment, in dem die Rewards deinem Wallet gutgeschrieben werden — nicht erst, wenn du sie später verkaufst. Sie zählen im Regelfall als "sonstige Einkünfte" nach § 22 Nr. 3 EStG und werden mit dem Marktwert zum Zeitpunkt des Zuflusses bewertet. Für alle sonstigen Einkünfte dieser Art zusammen gibt es eine Freigrenze von 256 Euro pro Jahr — bleibst du darunter, bleibt alles steuerfrei, überschreitest du sie, wird der komplette Betrag steuerpflichtig.

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