Verlustverrechnung
Krypto-Verluste mindern deine Steuerlast — aber nur mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften im selben Topf.
Verluste aus Krypto-Verkäufen innerhalb der Ein-Jahres-Haltefrist kannst du mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften desselben Jahres verrechnen — das drückt deine Steuerlast direkt. Wichtig ist die Einschränkung: Verrechnet werden darf nur innerhalb des § 23-Verrechnungskreises, also mit Gewinnen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften (auch NFTs, Gold, Kunst). Eine Verrechnung mit deinem Gehalt, mit Aktiengewinnen oder Zinserträgen ist im Regelfall nicht möglich, weil das andere Einkunftsarten sind.
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